Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland / Niederlande: Unterschiedliche Definitionen – viele offene Fragen

Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland / Niederlande:

Unterschiedliche Definitionen –
viele offene Fragen

Bildunterschrift: Gut gefüllte Reihen im Hörsaal der Hochschule Rhein-Waal. Steuerberater Volker Wein begrüßt für den Förderverein der Hochschule Rhein-Waal – Campus Cleve e.V. sowohl die Referenten der ECOVIS KPP Steuerberatungsgesellschaft wie auch die Hauptreferenten Mr. Tom van Zwieten von der CONTOUR Accounants und Drs. Hen Hendriks von der NeD Tax Nederland BV.

Kreis Kleve – Der Hörsaal füllte sich bis zur letzten Minute: Die dritte Fachtagung „Steuer- und Sozialrecht an Rhein und Waal“ des Fördervereins der Hochschule Rhein-Waal – Campus Cleve e.V. lockte rund 80 Interessierte in den Hörsaal der Hochschule. Ein großer Dank für die Programmgestaltung gilt abermals der ECOVIS KPP Steuerberatungsgesellschaft mbH aus Kleve.

 Prof. Dr. Ralf Klapdor, tätig für die Fakultät Gesellschaft und Ökonomie der Hochschule Rhein-Waal, leitete die gut dreistündige Veranstaltung und gab zunächst Steuerberater Volker Wein von der ECOVIS KPP Steuerberatungsgesellschaft mbH das Wort. Am praktischen Beispiel von Gerd Derks aus Kranenburg, Inhaber von neun Bäckerfilialen im deutsch-niederländischen Grenzraum, erläuterte Wein den großen Vorteil unserer grenznahen Region. Oftmals sei man mit deutschen Produkten „Spezialist“ auf dem niederländischen Markt und sichere sich so große Wettbewerbsvorteile. Diese Art von Alleinstellungsmerkmal erreiche man nur im Nachbarland.
Um einige Schritte, die bei dem Gang in die Niederlande zu beachten sind, klarer darzustellen, übernahm Mr. Tom van Zwieten  von der CONTOUR Accountants mit seinem Vortrag „Deutsch-Niederländische Steueroptimierungsmöglichkeiten durch den Gang in die Niederlande“ das Wort. Van Zwieten erläuterte, dass sich ein Gang in die Niederlande nicht nur auf Grund der freundlichen Kooperation mit den Niederländern lohne, sondern vor allen Dingen auch um steuerliche Vorteile zu nutzen. Er betont: „Zunächst erscheint die Erstgestaltung in den Niederlanden sehr komplex, doch anfängliche Probleme können wir einfach lösen.“
Ingo Prang, Steuerberater und Diplom-Finanzwirt bei der ECOVIS KPP Steuerberatungsgesellschaft mbH, rundete zusammen mit Drs. Hen Hendriks von der NeD Tax Nederland BV das Thema des grenzüberschreitenden Handelns ab. Jeweils in Deutschland und den Niederlanden tätig, berichten beide Referenten über das Verständnis des neuen Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland / Niederlande und dessen praktische Anwendung.
Das Dilemma bestehe darin, dass die Verhandlungen über das Abkommen in englischer Sprache geführt wurden. Nun bestehen durch die Übersetzung ins Deutsche und Niederländische zwei verschiedene Versionen des Abkommens, in denen einige Definitionen unklar seien. Hierzu gehören vor allen Dingen die Begriffe Directeursbeloningen bzw. Aufsichtsrat- oder Verwaltungsvergütung und Algemene Leiding bzw. Allgemeine Geschäftsleitung. Legt man die Begrifflichkeiten nach nationalem Recht aus, so ergäbe sich auf der niederländischen Seite die Definition „formeller Vorstand“, welcher vom zuständigen Organ der Gesellschaft oder aber bei dessen Gründung ernannt wurde. Auf der deutschen Seite allerdings verstehe man darunter den oder die Geschäftsführer sowie möglicherweise auch Generalbevollmächtigte, Prokuristen oder faktische Geschäftsführer. Auch die Frage nach der Notwendigkeit einer Aufteilung der Tätigkeitsvergütung ließe sich auf deutscher und niederländischer Seite unterschiedlich beantworten.  Fest stehe nur, dass die Auslegung und Definition des niederländischen und deutschen Vertragstextes sehr unterschiedlich ausfällt und momentan keine Klärung zu erwarten ist. Herr Prang bezeichne diesen Umstand als „schade, da das Doppelbesteuerungsabkommen gerade diese Doppelbesteuerung und Unklarheit vermeiden sollte“.